CH-Verkehrsrecht: Geschwindigkeitsmessungen und Radarkontrollen
» Position: Startseite » Lenkermeldung
Im Ordnungsbussen-Verfahren muss der Lenker nicht gemeldet werden. Damit es beim Ordnungsbussen-Verfahren bleibt, muss aber die Zahlungsfrist gewahrt werden.
weiterempfehlen:
für Verkehrsrecht» www.bnlawyers.ch
Ihr Verlag für Recht, Steuern und Wirtschaft.» www.lawmedia.ch
News zu Recht, Steuern und Wirtschaft
RSS Feed abonnieren
Bleiben Sie auf dem Laufenden» www.law-news.ch