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Geschwindigkeitskontrolle / Radarkontrolle

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Stationäre bemannte Geschwindigkeitsmessungen

Rechtsgebiet:
Geschwindigkeitskontrolle / Radarkontrolle
Stichworte:
Geschwindigkeitskontrolle, Radarkontrolle
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Als stationäre bemannte Messungen gelten:

  • Messungen ab Stativ
  • Messungen ab stehendem Fahrzeug
  • Messungen mit einem Handmessgerät.

Die Weisungen stellen hohe Anforderungen, die Polizeiorgane oft nur durch Checklistenabwicklung einhalten können. Oft fehlt es an einer kleinen Voraussetzung, die den Beweiswert der Messung herabmindert oder gar aufhebt.

Die Voraussetzungen betreffen:

  • Das Führen des Messprotokolls
  • Die Ausbildung des Kontroll- und Auswertungspersonals
  • Die Geräteeichungen
  • Die Tests vor und nach Beendigung des Messprojekts
  • Der Einsatzort (Reflexionsvermeidungen, Krümmungsradius von Strassen, keine Schwenkbewegungen bei Radarpistolen)
  • uam.

Tipp:

Prüfen Sie die Einhaltung der Messvoraussetzungen, sobald Sie Akteneinsicht erhalten, nach.

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